Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Gastprofessuren

Das SC P begleitet Gastprofessor*innen von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere:

  • Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen
  • Anweisung bzw. Einstellung der Vergütung

Die Beschäftigung als Gastprofessor*in erfolgt grundsätzlich durch die Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eigener Art. Die Beschäftigung unterliegt der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht.